Die Grüngutabfuhr findet in der ganzen Gemeinde jeden Donnerstag statt (Ausnahmen siehe Abfallkalender). Küchenabfälle können der Grüngutabfuhr ebenfalls mitgegeben werden.
Die Küchen- und Gartenabfälle sind in grünen Containern zu 140, 240 und 600/800 Liter-Containern bereitzustellen. Äste (max. 150 cm Länge, 40 cm Durchmesser, 25 kg) können zusammengebunden bereitgestellt werden. Andere Gebinde werden nicht geleert.
Gebühr für Jahresmarke:
140 Liter 1 Grüngut-Jahresmarke CHF 100.00
240 Liter 1 Grüngut-Jahresmarke CHF 170.00
600/800 Liter 1 Grüngut-Jahresmarke CHF 540.00
Gültigkeitsdauer der Jahresmarke: 1. Januar bis 31. Januar des Folgejahres.
Gebühr für Einzelleerung:
140 Liter 2 Grüngut-Gebührenmarken CHF 4.00
240 Liter 3 Grüngut-Gebührenmarken CHF 6.00
600/660 Liter 8 Grüngut-Gebührenmarken CHF 16.00
770/800 Liter 10 Grüngut-Gebührenmarken CHF 20.00
Bund (Stauden und Zweige, max. 150 cm Länge, 40 cm Durchmesser, 25 kg)
1 Grüngut-Gebührenmarke CHF 2.00
Die Verkaufsstellen von Grünabfuhrmarken finden Sie auf dem Abfallkalender.
Ins Grüngut gehört:
- Rüstabfälle von Früchten und Gemüse
- gekochte und ungekochte Speisereste
- altes Brot
- Kaffeesatz und Teekraut ohne Beutel oder Kapsel
- Eierschalen
- Fallobst und verdorbenes Obst
- Schnittblumen und Topfpflanzen
- Saat- und Pflanzgut
- Gras- und Rasenschnitt, Unkraut
- Baum-, Sträucher- und Heckenschnitt
- Laub
- Sägemehl, -spähne von unbehandeltem Holz
- Kleintiermist von Pflanzenfressern (in kleinen Mengen)
- Neophyten möglichst ohne Erde (ausgenommen: Ambrosia, Essigbaum, asiatischer Staudenknöterich und Götterbaum – diese gehören zwingend in den Kehricht)
Ins Grüngut gehört nicht:
- Kunststoffe, Plastiksäcke, Plastiktöpfe etc.
- Hunde- und Katzenkot
- Pferdemist
- nicht verrottbare Schnüre
- Steine
- Glas
- Papier
- Metall
- Textilien
- behandeltes Holz
- Asche
- Mineralöl
- Staubsaugersäcke