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Die Grüngutabfuhr findet in der ganzen Gemeinde jeden Donnerstag statt (Ausnahmen siehe Abfallkalender). Küchenabfälle können der Grüngutabfuhr ebenfalls mitgegeben werden.

Die Küchen- und Gartenabfälle sind in grünen Containern zu 140, 240 und 600/800 Liter-Containern bereitzustellen. Äste (max. 150 cm Länge, 40 cm Durchmesser, 25 kg) können zusammengebunden bereitgestellt werden. Andere Gebinde werden nicht geleert.

Gebühr für Jahresmarke:

140   Liter          1 Grüngut-Jahresmarke                       CHF       100.00

240   Liter          1 Grüngut-Jahresmarke                       CHF       170.00

600/800   Liter   1 Grüngut-Jahresmarke                       CHF       540.00

Gültigkeitsdauer der Jahresmarke: 1. Januar bis 31. Januar des Folgejahres.


Gebühr für Einzelleerung:

140   Liter           2 Grüngut-Gebührenmarken              CHF            4.00

240   Liter           3 Grüngut-Gebührenmarken              CHF            6.00

600/660   Liter           8 Grüngut-Gebührenmarken       CHF          16.00

770/800   Liter       10 Grüngut-Gebührenmarken         CHF          20.00


Bund (Stauden und Zweige, max. 150 cm Länge, 40 cm Durchmesser, 25 kg)

                             1 Grüngut-Gebührenmarke                CHF            2.00


Die Verkaufsstellen von Grünabfuhrmarken finden Sie auf dem Abfallkalender.


Ins Grüngut gehört:

  • Rüstabfälle von Früchten und Gemüse
  • gekochte und ungekochte Speisereste
  • altes Brot
  • Kaffeesatz und Teekraut ohne Beutel oder Kapsel
  • Eierschalen
  • Fallobst und verdorbenes Obst
  • Schnittblumen und Topfpflanzen
  • Saat- und Pflanzgut
  • Gras- und Rasenschnitt, Unkraut
  • Baum-, Sträucher- und Heckenschnitt
  • Laub
  • Sägemehl, -spähne von unbehandeltem Holz
  • Kleintiermist von Pflanzenfressern (in kleinen Mengen)
  • Neophyten möglichst ohne Erde (ausgenommen: Ambrosia, Essigbaum, asiatischer Staudenknöterich und Götterbaum – diese gehören zwingend in den Kehricht)

 

Ins Grüngut gehört nicht:

  • Kunststoffe, Plastiksäcke, Plastiktöpfe etc.
  • Hunde- und Katzenkot
  • Pferdemist
  • nicht verrottbare Schnüre
  • Steine
  • Glas
  • Papier
  • Metall
  • Textilien
  • behandeltes Holz
  • Asche
  • Mineralöl
  • Staubsaugersäcke