Amtliche Publikation der Ergebnisse der Gemeindeversammlung
vom 11. Dezember 2024
Die Stimmberechtigten der politischen Gemeinde Bubikon haben an der Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2024 folgende Beschlüsse gefasst:
1.1 |
Genehmigung Budget 2025 (Erfolgsrechnung und Investitionsrechnung samt Sonderrechnungen) gemäss Anträge und |
1.2 |
Festsetzung des Steuerfusses auf 118 % |
2. |
Bewilligung der Betriebskostenbeiträge 2025 - 2027 an die Ritterhausgesellschaft mit je CHF 150'000 jährlich |
Rechtsmittel
Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann innert 5 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet wegen Verletzung der politischen Rechte Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden. Wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften der Gemeindeversammlung kann der Rekurs in Stimmrechtssachen nur dann erhoben werden, wenn die Verletzung bereits in der Gemeindeversammlung gerügt wurde.
Im Übrigen kann gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung innert 30 Tagen Rekurs gemäss § 19 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz erhoben werden. Zum Rekurs ist berechtigt, wer durch die Beschlüsse der Gemeindeversammlung berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung hat. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen.
Die Rekurse sind schriftlich an den Bezirksrat Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil, zu richten. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.
Das Protokoll der Gemeindeversammlung wird vom Gemeinderat anlässlich seiner nächsten Sitzung abgenommen und anschliessend auf der Webseite der Gemeinde publiziert. Gegen Voranmeldung kann es auf der Gemeindeverwaltung (Abteilung Präsidiales und Kultur) eingesehen werden.
Bubikon, 13. Dezember 2024 Gemeinderat Bubikon