Amtliche Publikation
Teilrevision Richtplanung
Öffentliche Auflage
Die rechtskräftige Richt- und Nutzungsplanung stammt im Wesentlichen aus dem Jahr 2013. Grundlage für die damalige Revision bildete das Leitbild Siedlungsentwicklung 2009. In den Jahren 2017 und 2021 erfolgten zwei Teilrevisionen des Richtplans Verkehr. In den vergangenen 30 Jahren hat in der Gemeinde Bubikon eine stetige Entwicklung stattgefunden. Die Bevölkerungszahl und die Anzahl Arbeitsplätze haben kontinuierlich zugenommen. Gleichzeitig bestehen noch etliche Geschossflächenreserven innerhalb der Bauzonen, die ein weiteres Wachstum ermöglichen. Diese Veränderungen erzeugen einen spürbaren Siedlungsdruck und ein erhöhtes Verkehrsaufkommen und wecken Bedürfnisse nach Erholungsraum und zusätzlicher Infrastruktur. Die Revision der Richt- und Nutzungsplanung soll den gewandelten Ansprüchen Rechnung tragen und die Grundlage für eine qualitätsvolle und nachhaltige Entwicklung bilden.
Die Revision der Ortsplanung wurde durch die Planungskommission erarbeitet. Als konzeptionelle Basis für die Revision der Richt- und Nutzungsplanung wurde in einem ersten Schritt ein räumliches Entwicklungsleitbild (REL) für den Zeithorizont 2040 erarbeitet. Das REL ist verfügbar unter: Gemeinde Bubikon - Revision Richt- und Nutzungsplanung (BZO).
Der Gemeinderat Bubikon hat am 13. November 2024 die vorstehende Revision der Richtplanung im Sinne von § 7 PBG zur Vorprüfung, öffentlichen Auflage und Anhörung verabschiedet und umfasst folgende Dokumente:
- Teilrichtpläne 1 und 2
- Erläuternder Bericht nach Art. 47 RPV
- Bericht zu den Einwendungen (Erstellung nach öffentlicher Auflage)
Die Revision der Richtplanung ist durch die Gemeindeversammlung zu beschliessen und durch die Baudirektion Kanton Zürich zu genehmigen.
Der Gemeinderat hat am 13. November 2024 beschlossen:
- Der Entwurf der Teilrevision der kommunalen Richt- und Nutzungsplanung wird genehmigt.
- Die Teilrevision der Richt- und Nutzungsplanung wird mit den zugehörigen Unterlagen z.H. der 60-tägigen öffentlichen Auflage sowie zur Anhörung der nach- und nebengeordneten Planungsträger verabschiedet.
- Die relevanten Unterlagen liegen vom 13. Dezember 2024 bis 11. Februar 2025, bei der Abteilung Hochbau und Planung während den Schalteröffnungszeiten öffentlich zur Einsicht auf. Zudem sind die Unterlagen auf Gemeinde Bubikon - Revision Richt- und Nutzungsplanung (BZO) abrufbar.
- Innert der Aktenauflagefrist kann sich jede Person zu den Inhalten der Teilrevisionsvorlage äussern. Einwendungen sind bis 11. Februar 2025 (Poststempel) schriftlich mit Antrag und Begründung an den Gemeinderat Bubikon zu richten. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung durch die Gemeindeversammlung entschieden.
- Die massgebenden nach- und nebengeordneten Planungsträger werden gemäss § 7 Abs. 2 PBG eingeladen während selbiger Frist zur Revisionsvorlage schriftlich Stellung zu nehmen.
Bubikon, 13. Dezember 2024 Der Gemeinderat