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13. Dezember 2024

Amtliche Publikation

Teilrevision der Nutzungsplanung - Änderung der Bau- und Zonenordnung (BZO)
Mehrwertausgleich - Einführung einer kommunalen Mehrwertabgabe
Öffentliche Auflage

Der Gemeinderat Bubikon hat am 13. November 2024 die Revision der Bau- und Zonenordnung mit der Einführung einer kommunalen Mehrwertabgabe im Sinne von § 7 Planungs- und Baugesetz (PBG) zur Vorprüfung, öffentlichen Auflage und Anhörung verabschiedet. Das Dossier besteht aus den folgenden Unterlagen:

  • Entwurf Teilrevision Nutzungsplanung, Änderung Bau und Zonenordnung: Mehrwertausgleich
  • Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV


Der Gemeinderat hat am 13. November 2024 beschlossen:

  1. Der Entwurf der Teilrevision der Nutzungsplanung mit der Einführung einer kommunalen Mehrwertabgabe wird genehmigt.
     
  2. Die Teilrevision der Richt- und Nutzungsplanung wird mit den zugehörigen Unterlagen z.H. der 60-tägigen öffentlichen Auflage sowie zur Anhörung der nach- und nebengeordneten Planungsträger verabschiedet.
     
  3. Die relevanten Unterlagen liegen vom 13. Dezember 2024 bis 11. Februar 2025, bei der Abteilung Hochbau und Planung während den Schalteröffnungszeiten öffentlich zur Einsicht auf. Zudem sind die Unterlagen auf Gemeinde Bubikon - Revision Richt- und Nutzungsplanung (BZO) abrufbar.
     
  4. Innert der Aktenauflagefrist kann sich jede Person zu den Inhalten der Teilrevisionsvorlage äussern. Einwendungen sind bis 11. Februar 2025 (Poststempel) schriftlich mit Antrag und Begründung an den Gemeinderat Bubikon zu richten. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung durch die Gemeindeversammlung entschieden.
     
  5. Die massgebenden nach- und nebengeordneten Planungsträger werden gemäss § 7 Abs. 2 PBG eingeladen während selbiger Frist zur Revisionsvorlage schriftlich Stellung zu nehmen.
     

Bubikon, 13. Dezember 2024                             Der Gemeinderat