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5. Dezember 2024

Betrifft: 8608 Bubikon

Verkehrsanordnungen:
Auf Antrag der Gemeinde Bubikon hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt:

Höchstbreite
Auf folgender Strasse wird die Höchstbreite für Fahrzeuge und Fahrzeugkompositionen von mehr als 2.80 Meter verboten.

Bubikon
Feissistrasse, Höhe Liegenschaft Nr. 20

Verfügende Stelle:
Kantonspolizei Zürich - Verkehrstechnische Abteilung

Rechtliche Hinweise:
Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Ergänzende rechtliche Hinweise:
Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 21. Januar 2025

Kontaktstelle:
Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich

Publizierende Stelle:
Gemeinde Bubikon