Betrifft: 8608 Bubikon
Verkehrsanordnungen:
Auf Antrag der Gemeinde Bubikon hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt:
Höchstbreite
Auf folgender Strasse wird die Höchstbreite für Fahrzeuge und Fahrzeugkompositionen von mehr als 2.80 Meter verboten.
Bubikon
Feissistrasse, Höhe Liegenschaft Nr. 20
Verfügende Stelle:
Kantonspolizei Zürich - Verkehrstechnische Abteilung
Rechtliche Hinweise:
Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Ergänzende rechtliche Hinweise:
Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 21. Januar 2025
Kontaktstelle:
Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich
Publizierende Stelle:
Gemeinde Bubikon