Kopfzeile

Inhalt

Ausgangslage
Der Kanton Zürich plant am "Hombergchropf" eine Windenergieanlage in den kantonalen Teilrichtplan Energie aufzunehmen, da dem Bau aus Sicht des Kantons nur wenig Schutzinteressen entgegenstehen. Vorgesehen ist eine Anlage mit einer Gesamthöhe von 220 m. Die geschätzte jährliche Gesamtproduktion liegt bei 9 GWh. Damit könnten theoretisch rund 2'000 Durchschnittshaushalte mit Strom versorgt werden

Öffentliche Anhörung für Wind- und Wasserkraftgebiete ist gestartet
Bis zum 31. Oktober 2024 können sich Privatpersonen, aber auch Gemeinden, Organisationen, politische Akteure etc. zur Gesamtüberarbeitung des Richtplankapitels Energie äussern. Weitere Informationen können Sie der Medienmitteilung der Baudirektion entnehmen. An einer Online-Veranstaltung (Live-Stream) hat Regierungsrat Martin Neukom über die Gesetzesvorlage informiert. Der Live-Stream steht unter www.zh.ch/windenergie als Aufzeichnung zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie unter www.zh.ch/richtplan.

Revision der Bau- und Zonenordnung mit Bestimmungen zu Abständen von Windenergieanlagen ausserhalb der Bauzone
Die Gemeinde Bubikon weist diverse Naturschutzgebiete und schützenswerte Landschaften auf, welche zur Attraktivität der Gemeinde beitragen. Diese Gebiete stellen gleichzeitig beliebte Naherholungsgebiete dar. Natur und Landschaft sind für die Gemeinde Bubikon als Wohnstandort von grosser strategischer Bedeutung. Diese gilt es vorrangig zu schonen und ungeschmälert zu erhalten. Die negativen ökologischen Auswirkungen, aber auch die lmmissionen auf die im Einzugsbereich liegenden Siedlungen lassen sich durch den eher geringen Energieertrag nicht rechtfertigen, Der Gemeinderat sieht sich in der Pflicht, eine äusserst sorgfältige Abwägung von Nutzen und Schutz einzufordern und für ein intaktes Natur- und Landschaftsbild einzustehen. Mehrfach brachte der Gemeinderat seine kritische Haltung gegenüber den kantonalen Bestrebungen zum Ausdruck, am Hombergchropf den Bau einer Windenergieanlage zu ermöglichen. Er zeigt sich besorgt, dass die Gemeinde überstimmt und vor vollendete Tatsachen gestellt werde. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat in Zusammenarbeit mit der Planungskommission Mindestabstandsbestimmungen von industriell betriebenen Windenergieanlagen zu Wohnbauten ausgearbeitet.

Auswirkungen der Windenergieanlage
Um detaillierte sowie fundiertere Argumente zu erhalten, wurden auf diese Themen spezialisierte Beratungsbüros mandatiert, Nutzen und Kosten der geplanten Windenergieanlage auf dem Hombergchropf vertieft zu analysieren. Die Klärung folgender Leitfragen steht dabei im Vordergrund:

  • Wie verlässlich ist das ausgewiesene Produktionspotenzial? Liegen Windmessungen am Standort vor, welche eine monatliche Prognose ermöglichen?
  • Welche Wirkung hat die Anlage auf das Landschaftsbild?
  • Welche Auswirkungen hat die Anlage auf die verschiedenen regionalen und kommunalen Schutzgebiete, Flora und Fauna sowie den Wildwechsel?
  • Könnte die Gemeinde selbst eine Anlage realisieren? Wenn ja, wie müsste da konkret vorgegangen werden?
  • Wie sieht die Bauphase aus? Welche temporären Infrastrukturen müssten erstellt werden?
  • Wieviel Wald müsste gerodet werden (temporär, permanent)?
  • Welche Auswirkungen hat die Anlage auf die nächstgelegenen Siedlungen (Lärm, Schattenwurf, etc.)?
  • Welche Auswirkungen hat der Bau auf das kommunale Reservoir und kann dieses nach Erstellung der Windenergieanlage noch normgerecht betrieben werden?

Über die Ergebnisse des Analyseberichtes wurde anlässlich der öffentlichen Informationsveranstaltung vom 3. Oktober 2024 orientiert. Die Resultate fliessen entsprechend in die Rückmeldung des Gemeinderats zur derzeit laufenden Richtplanrevision an das kantonale Amt für Raumentwicklung (ARE-ZH) ein. Die Fachberichte können unter "Dokumente" folgend eingesehen werden.

 

Richtplanrevision kantonaler Richtplan Energie
Revision des kantonalen Energiegesetzes

Mustertext für Einwendung

Per Post an: Baudirektion des Kantons Zürich, z.H. Regierungsrat Martin Neukom, Walcheplatz 2 Postfach 8090 Zürich
Online: Vernehmlassungen | Kanton Zürich (zh.ch)
E-Mail: richtplan@bd.zh.ch

Streichung des Standorts Nr. 31 «Hombergchropf» aus dem Richtplanentwurf
Der kantonale Richtplan bildet das zentrale Instrument zur Steuerung der nachhaltigen räumlichen Entwicklung des Lebensraums Kanton Zürich. Momentan schafft der Kanton Zürich die planerischen Voraussetzungen für die Nutzung der Windenergie: den Eintrag von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung im kantonalen Richtplan. In einem ersten Schritt hat die Baudirektion Kanton Zürich 46 Gebiete eruiert, in denen es möglich sein und es sich lohnen könnte, Windenergie zu nutzen (die sogenannten Potenzialgebiete).

Der Richtplanentwurf liegt bis zum 31. Oktober 2024 öffentlich auf. Privatpersonen, aber auch Gemeinden, Organisationen, politische Akteure etc. können sich zur Gesamtüberarbeitung des Richtplankapitels Energie äussern. Das Ergebnis der öffentlichen Auflage bildet die Grundlage für einen anschliessenden Antrag des Regierungsrats an den Kantonsrat. Der Kantonsrat entscheidet abschliessend über den Eintrag von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung im kantonalen Richtplan. Grosse Windenergieanlagen können nur in rechtskräftig im Richtplan eingetragenen Eignungsgebieten entstehen. Darunter befindet sich derzeit auch der Standort Hombergchropf auf dem Gemeindegebiet Bubikon.

Gerne machen wir von unserem Mitwirkungsrecht Gebrauch und unterbreiten Ihnen die nachstehende Stellungnahme:

Vorgesehen ist eine Anlage mit einer Gesamthöhe von 220 m. Die geschätzte jährliche Gesamtproduktion liegt bei 9 GWh. Damit könnten theoretisch rund 2'000 Durchschnittshaushalte mit Strom versorgt werden. Die Gemeinde Bubikon weist diverse Naturschutzgebiete und schützenswerte Landschaften auf, welche zur Attraktivität der Gemeinde beitragen. Diese Gebiete stellen gleichzeitig regional beliebte Naherholungsgebiete dar. Natur und Landschaft sind für die Gemeinde Bubikon als Wohnstandort von grosser Bedeutung. Diese gilt es vorrangig zu schonen und ungeschmälert zu erhalten. Die negativen ökologischen Auswirkungen, aber auch die Immissionen auf die im Einzugsbereich liegenden Liegenschaften und Siedlungen lassen sich durch den äusserst geringen Energieertrag in keinster Art und Weise rechtfertigen. Es handelt sich um einen irreversiblen Eingriff in das heute intakte Natur- und Landschaftsbild mit seinen wichtigen Lebensräumen für viele Tiere- und Pflanzenarten. Je nach Standort der Windenergieanlage resultieren zudem Abstände zu bewohnten Liegenschaften von unter 300.0 m, was bereits ein Ausschlussgrund in der Standortevaluation gewesen hätte sein sollen!

Der Hombergchropf stellt einen der grösseren zusammenhängenden Wälder der Gemeinde Bubikon dar. Bubikon ist im Kanton Zürich bereits die Gemeinde mit dem kleinsten Waldanteil (13 %) seiner Gesamtfläche. Die Waldrodung von ca. 8'000 - 10'000 m2 Wald trägt zu einer weiteren Reduktion des sonst schon geringen Waldanteils bei! Da es sich lediglich um eine Anlage mit einem geringen jährlichen Gesamtertrag handelt, ist die Voraussetzung für eine Rodungsbewilligung gemäss dem Bericht zur Erleichterung des Baus von Windenergieanlagen in Wäldern vom BFE, BAFU und ARE grundsätzlich nicht erfüllt. Die Energiestrategie 2050 des Bundes sieht eine möglichst hohe Energieausbeute vor, wobei eine Konzentration der Standorte anzustreben ist. Diese Voraussetzungen werden durch das Projekt auf dem Hombergchropf nicht erfüllt, da die Eingriffe in das Waldareal in keinem angemessenen Verhältnis zu einer Windenergieanlage stehen.

Der Hombergchropf ist als eiszeitlicher Rundhöcker bzw. Gerbel Bestandteil des kantonalen geologisch-geomorphologischen Inventars. Der Gerbel stellt einen vom Gletschereis rundgeschliffenen Molassehügel dar, der als Rundhöcker kategorisiert wird. Rundhöcker sind charakteristische Objekte der glazial überprägten Landschaft in Bubikon. Der Rundhöcker am Hombergchropf darf gemäss Inventareintrag baulich nicht verändert resp. abgetragen werden.

Der Hombergchropf befindet sich im Perimeter des regionalen Wildtierkorridors ZH 46. Der Korridor ZH 46 verbindet den Hombergchropf mit dem Aspwald. Gemäss Wildhüter ist der Hombergchropf ein sehr wertvoller Lebensraum für Wildtiere wie Reh, Dachs und Fuchs und sowie auch für verschiedene Vogelarten wie Schleiereule, Waldkauz, Hohltaube und Ringeltaube. Der Bau einer Windenergieanlage würde eine nicht wieder gut zu machende Beeinträchtigung des Wildtierkorridors bedeuten. Es müssten entsprechende Ersatz- resp. Ausgleichsmassnahmen getroffen werden. An der Bürgstrasse besteht überdies eine Ambhibienzugstelle.

In parallelem Revisionsverfahren soll ein beschleunigtes Bewilligungsverfahren als sogenanntes "Kantonales Plangenemigungsverfahren" in das kantonale Energiegesetz aufgenommen werden. Die Aufnahme eines solchen Genehmigungsverfahrens erachten wir als rechtstaatlich problematisch, weil die Interessen von Gemeinde und Bevölkerung derart beschnitten werden, dass dem Bewilligungsverfahren nur noch Anhörungscharakter zukommen wird. Der Vollzug soll dabei ebenfalls bei der kantonalen Genehmigungsinstanz liegen; auch hier besteht keine Einflussmöglichkeit. Der Kanton mutiert zum Vollzugsorgang für das Baupolizeiwesen für Windenergieanlagen, was weiter bedenklich ist.

Aus den dargelegten Gründen und Ausführungen bitten wir den Regierungsrat eindringlich, den Standort «Hombergchropf» neu zu beurteilen und aus dem Richtplan zu streichen.

Bei Fragen zum Vorgehen der Einwendung dürfen Sie sich gerne an die Abteilung Hochbau und Planung unter bau@bubikon.ch oder per Telefon unter 055 253 33 80 wenden. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Dokumente

Name
Eignungsgebiete Windenergie, Karte und Liste (PDF, 5.59 MB) Download 0 Eignungsgebiete Windenergie, Karte und Liste
Bubikon Teilrevision Windenergie BZO (PDF, 150.14 kB) Download 1 Bubikon Teilrevision Windenergie BZO
Bubikon Teilrevision Windenergie Bericht (PDF, 7.43 MB) Download 2 Bubikon Teilrevision Windenergie Bericht
GR-Beschluss - Teilrevision Bau- und Zonenordnung mit Bestimmungen zu Windenergieanlagen ausserhalb Bauzone (PDF, 312.26 kB) Download 3 GR-Beschluss - Teilrevision Bau- und Zonenordnung mit Bestimmungen zu Windenergieanlagen ausserhalb Bauzone
Fachbericht Suisseplan - Landschaftliche Auswirkungen (PDF, 2.96 MB) Download 4 Fachbericht Suisseplan - Landschaftliche Auswirkungen
Fachbericht Emch + Berger Revelio AG - Analyse Technische Machbarkeit (PDF, 6.77 MB) Download 5 Fachbericht Emch + Berger Revelio AG - Analyse Technische Machbarkeit
Präsentation zur Informationsveranstaltung Windenergie (PDF, 3.9 MB) Download 6 Präsentation zur Informationsveranstaltung Windenergie