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Inhalt

Zielsetzungen für die Periode 2021 bis 2025:

  1. Die Transformation der Wärmeversorgung auf dem Gemeindegebiet wird auf die Ziele der 2000 Watt Gesellschaft ausgerichtet und gezielt gefördert. Ein zentrales Thema dabei ist der künftige Umgang mit der Gasversorgung. Der Anteil der erneuerbaren Energieträger in den öffentlichen Bauten wird erhöht. Private Aktivitäten für die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energieträger in der Wärmeversorgung werden unterstützt.

  2. Die lokale Produktion und der Konsum von Ökostrom werden gesteigert. Die Kombination mit Massnahmen für eine ökologische Elektromobilität nimmt dabei eine wichtige Stellung ein.
    - Die Produktion von Strom aus Photovoltaik wird in Bubikon auf 2.5 GWh Jahresproduktion ausgebaut (Stand 2020:1.5 GWh ohne Eigenverbrauch)
    - Der Ökostromkonsum der Verwaltung und Schulen wird laufend erhöht. Dies geschieht durch Erstellung von Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Bauten oder durch die Beschaffung entsprechender Produkte (naturemade star zertifiziert oder gleichwertig)

  3. Die Auswirkungen der Klimaerwärmung werden verringert: durch eine nachhaltige Bewirtschaftung der Grünflächen im Siedlungsgebiet, durch die Förderung der Biodiversität und durch die Vermeidung der Bodenversiegelung respektive durch die Förderung der Versickerung von Oberflächenwasser.
     

Für 2022 bis 2025 sind folgende Massnahmen geplant:

  • Planung und Koordination
    - Revision Bau- und Zonenordnung: Berücksichtigung von Energie- und Klimafragen
    - Revision kommunale Energieplanung
    - Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden stärken

  • Kommunikation und Beratung
    - Beratungsangebot der Gemeinde ausbauen
    - Informationsveranstaltungen durchführen

  • Energieverbrauch in der Gemeinde
    - Ökostrombezug und -produktion in öffentlichen Gebäuden ausbauen
    - Hohe energetische Anforderungen bei Sanierungen und beim Neubau öffentlicher Gebäude
    - Leuchtturmprojekte anstreben
    - Strassenbeleuchtung optimieren

  • Klimaschutz
    - Naturnahe Grünflächen und Baumbestand erweitern, Biodiversität fördern

Neues Energiegesetz

Das Zürcher Stimmvolk hat am 28. November 2021 der Änderung des Energiegesetzes (EnerG) zugestimmt. Die zugehörige Verordnung zum Energiegesetz ist die Besondere Bauverordnung I (BBV I). Der Kantonsrat hat die BBV I am 11. April 2022 genehmigt und der Regierungsrat hat die Inkraftsetzung der geänderten Erlasse per 1. September 2022 beschlossen.

Die neuen Energievorschriften ab 1. September 2022 finden Sie hier.

Energieplanung und Klimastrategie

Die im Rahmen einer Praxisarbeit der ZHAW erarbeitete Klimastrategie, gibt erstmals eine Übersicht über alle auf dem Gemeindegebiet anfallenden Treibhausgasemissionen sowie über die zur Zielerreichung von Netto-Null-Emissionen notwendigen Absenkpfade. Das Ergebnis ist klar: die Zielsetzung kann von Bubikon allein nicht erreicht werden. Nur wenn zusätzliche Massnahmen auf Stufe Bund und Kanton greifen, ist das Ziel erreichbar. Die überarbeitete Energieplanung zeigt, dass in Bubikon-Wolfhausen noch mehr als die Hälfte der Heizungen mit Öl oder Gas betrieben werden. Im Energieplan wird räumlich und behördenverbindlich festgelegt, wie die künftige Wärmeversorgung in Bubikon sichergestellt werden soll. Im Siedlungsgebiet von Bubikon soll prioritär ein Wärmenetz geprüft werden, das beispielweise mit der Fernwärme aus der KEZO Hinwil gespeist werden könnte. In Wolfhausen wäre ein Gasnetz mit erneuerbaren Gasen eine erste Möglichkeit aber auch die Prüfung, ob Wolfhausen an einen Wärmeverbund angeschlossen werden könnte. Ausserhalb des Siedlungsgebietes stehen Erdwärme und Holz im Vordergrund.

Dokumente

Name
Bericht Energieplanung Bubikon 2022 - Teil Wärmeversorgung (PDF, 1.77 MB) Download 0 Bericht Energieplanung Bubikon 2022 - Teil Wärmeversorgung
Energieplan Bubikon (PDF, 8.71 MB) Download 1 Energieplan Bubikon