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Stärkung der Betreuung im Alter: Änderung der Verordnung über die Zusatzleistungen per 1. Januar 2025

Ab Januar 2025 können Rentnerinnen und Rentner, die Zusatzleistungen zur AHV erhalten, finanzielle Unterstützung für zusätzliche Betreuungsdienste in Anspruch nehmen. Das Ziel dieser Massnahme ist es, älteren Menschen mit begrenzten finanziellen Mitteln zu helfen, damit sie so lange wie möglich eigenständig in ihrem vertrauten Zuhause leben können.
Seniorinnen und Senioren, die in finanziellen Engpässen leben, sollen die Möglichkeit erhalten, weiterhin in ihrer gewohnten Umgebung zu wohnen.

Der Regierungsrat hat dazu die Zusatzleistungsverordnung für den Kanton Zürich angepasst, die am 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Diese Anpassung richtet sich speziell an Personen, die bereits Zusatzleistungen zur AHV erhalten. Durch eine verstärkte Unterstützung der häuslichen Betreuung soll der Bedarf an teuren Heimaufenthalten verringert werden.

Zusätzlich werden neu folgende Leistungen vergütet:

  • Unterstützung in der Haushaltsführung (z.B. Einkaufen, kochen, Putzen)
  • Psychosoziale Betreuung und Begleitung (z.B. Begleitung zu Seniorennachmittag)
  • Entlastungsdienst (z.B. Besuch bei Ihnen zu Hause, gemeinsamer Spielnachmittag)
  • Mittagstisch oder Mahlzeitendienst
  • Transport zu Mittagstisch oder Tages- und Nachtheim
  • Hilfe und Betreuung in einem Nachtheim

 

Gerne klärt die Beratungsstelle Alter und Gesundheit der Gemeinde Bubikon bei Ihnen zu Hause in einem gemeinsamen Gespräch ab, welche Leistungen Sie benötigen und von der ZL-Stelle übernommen werden.

Kontakt: Beratungsstelle Alter und Gesundheit, 055 253 01 00 oder beratung@zentrum-sunnegarte.ch

Dokumente

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Merkblatt Finanzielle Unterstützung für Betreuung im Alter (PDF, 451.52 kB) Download 0 Merkblatt Finanzielle Unterstützung für Betreuung im Alter