Die Steuererklärung ist grundsätzlich bis zum 31. März einzureichen. Selbstständigerwerbende und nicht im Kanton wohnhafte Steuerpflichtige mit einer Betriebsstätte oder Liegenschaftenbesitz im Kanton Zürich erhalten in der Regel von Amtes wegen eine verlängerte Frist bis zum 30. September.
Gesuche um Fristerstreckung sind dem Gemeindesteueramt vor Ablauf der Einreichungsfrist einzureichen. Fristverlängerung werden längstens bis am 30. November bewilligt. Die Zugangsdaten für die Fristverlägerung finden Sie auf der Ihnen zugestellten Steuererklärungen unter dem Titel eServices.
Bitte beachten Sie, dass die Frist, sobald sie abgelaufen ist, nicht mehr verlängert werden kann.
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