Bei der Übertragung einer Liegenschaft auf einen neuen Eigentümer erfolgt eine zivilrechtliche Handänderung, die grundsätzlich eine Grundstückgewinnsteuerpflicht auslöst.
Innert 30 Tagen nach der Handänderung ist deshalb eine Grundstückgewinn-steuererklärung beim Steueramt einzureichen. Die Steuererklärung für die Grundstückgewinnsteuer können Sie hier ausfüllen und ausdrucken.
Eine Fristverlängerung kann vor Ablauf der 30-tägigen Frist beim Steueramt beantragt werden.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Steuern | 055 253 33 10 | steuern@bubikon.ch |
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Abteilung Finanzen und Steuern | 055 253 33 20 | finanzen@bubikon.ch |