Kopfzeile

Inhalt

Aufgabe des Friedensrichters oder der Friedensrichterin ist das Vermitteln in Zivilstreitigkeiten. Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist es, mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, die ihnen den Gang an ein weiteres Gericht erspart.

Friedensrichterämter sind unter anderem zuständig für:

  • Forderungsklagen aus privaten wie geschäftlichen Beziehungen
  • arbeitsrechtliche Streitigkeiten
  • Erbteilungen, Testamentsanfechtungen
  • Unterhaltsklagen
  • Nachbarschaftsklagen


Auf Antrag der klagenden Partei kann in der Funktion als Einzelgericht endgültig über zivilrechtliche Streitigkeiten bis und mit einem Streitwert von CHF 2'000.00 entschieden werden. Bis zu einem Streitwert von CHF 5'000.00 kann den Parteien einen Urteilsvorschlag unterbreitet werden, der ohne Ablehnung einer Partei innert 20 Tagen in Rechtskraft erwächst.

Unterlagen zur Einreichung einer Klage können auf der Website des Verbands der Friedensrichter und Friedensrichterinnen des Kantons Zürich heruntergeladen werden.

 

Direkt an die jeweils zuständigen Stellen einzureichen sind:

Scheidungsklagen Bezirksgericht Hinwil
Gerichtshausstrasse 12
8340 Hinwil
Ehrverletzungsklagen Strafantrag bei der Kantonspolizei
Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern Schlichtungsbehörde
Bezirksgericht Hinwil
Gerichtshausstrasse 12
8340 Hinwil

Kontakt

Friedensrichteramt Bubikon
Rutschbergstrasse 18
8608 Bubikon
Tel. 077 461 44 83

Öffnungszeiten

Sprechstunde nach telefonischer Vereinbarung.

Personen

Name VornameFunktionAmtsantrittKontakt