Die gemeindeeigene Tiefgarage in der Liegenschaft Ritterhausstrasse 5/7 soll inskünftig mit Videokameras überwacht werden. Aufgrund von zahlreichen Velo-Diebstählen ist es ein zunehmendes Bedürfnis, auch einen Teil des Veloabstellplatzes vis-à-vis des Bahnhofkioskes mit Videokameras zu überwachen. Der Gemeinderat hat diese ergänzenden Videoüberwachungsstandorte mit Beschluss Nr. 2025-13 vom
29. Januar 2025 genehmigt.
Das bestehende Reglement über die Videoüberwachung auf öffentlichem Grund vom 20. August 2014 entspricht nicht mehr dem aktuellen Standard und wurde deshalb erneuert. Das neue Reglement wurde vom Gemeinderat am 29. Januar 2025 mit Beschluss Nr. 2025-12 erlassen.
Die Beschlüsse liegen während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung (Abteilung Präsidiales und Kultur) während den Öffnungszeiten zur Einsicht auf, oder können von der Webseite der Gemeinde heruntergeladen werden. Die beiden vorerwähnten Gemeinderatsbeschlüsse finden Sie unten.
Gegen diese Beschlüsse kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Hinwil, Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag sowie dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.
Gemeinderat Bubikon
Zugehörige Objekte
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GRB-2025-12-Reglement über die Videoüberwachung auf öffentlichem Grund - Neuerlass (PDF, 401.44 kB) | Download | 0 | GRB-2025-12-Reglement über die Videoüberwachung auf öffentlichem Grund - Neuerlass |
GRB-2025-13-Videoüberwachung in Tiefgarage, Ritterhausstrasse 5/7, und Veloständer Bahnhof, Ritterhausstrasse 2, Bubikon (PDF, 169.15 kB) | Download | 1 | GRB-2025-13-Videoüberwachung in Tiefgarage, Ritterhausstrasse 5/7, und Veloständer Bahnhof, Ritterhausstrasse 2, Bubikon |