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Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose

Per 1. Juli 2021 trat das neue Gesetz der Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose in Kraft. Die Überbrückungsleistungen (ÜL) richten sich an Personen, die nach dem vollendeten 60. Altersjahr von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert werden. Sie sollen die Existenz ausgesteuerter älterer Personen bis zum Erreichen des Rentenalters sicherstellen.

Nähere Auskünfte sowie das Anmeldeformular entnehmen Sie bitte den untenstehenden Weblinks.

Bei Fragen können Sie sich gerne an die ZL-Durchführungsstelle per Mail soziales@bubikon.ch oder telefonisch unter 055 253 33 40 wenden.

 

Kontakt

Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose
Rutschbergstrasse 18
8608 Bubikon
Tel. 055 253 33 40
soziales@bubikon.ch

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