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Inhalt

Definitive Rechnungen sind grundsätzlich innert 30 Tagen zahlbar. Ist es aufgrund Ihrer momentanen finanziellen Liquidität nicht möglich die Steuern innert dieser Frist vollständig zu bezahlen, besteht die Möglichkeit eine Stundung (Aufschub der Zahlung) oder eine Ratenzahlung (max. 6 Raten) mit der Steuerabteilung zu vereinbaren.

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Zugehörige Objekte

Bemerkung

Getroffene Vereinbarungen sind unbedingt einzuhalten. Ansonsten werden die Bezugshandlungen (Mahnung, Betreibung) durch die Abteilung Steuern unverzüglich fortgesetzt.
 
Richtlinien für die Berechnung des betreibungsrechltichen Existentminums finden Sie hier.

Verfahren

Die Steuerabteilung wird Ihren Antrag prüfen und den Entscheid entsprechend mitteilen.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.