Ein Handlungsfähigkeitszeugnis bestätigt, dass Sie laut den Registern der Gemeinde Bubikon handlungsfähig sind. Dieses erhalten Sie, wenn Sie in Bubikon Ihren Wohnsitz haben, volljährig und zum Zeitpunkt der Ausstellung nicht verbeiständet sind.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Einwohnerdienste | 055 253 33 30 | ewd@bubikon.ch |
Preis
CHF 30.00Bemerkung
Grundsätzlich benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis, wenn Sie Ihre Handlungsfähigkeit im Verkehr mit Banken oder Behörden ausweisen müssen.
Verfahren
Bitte füllen Sie das Online-Formular vollständig aus und senden Sie es anschliessend ab. Wir senden Ihnen das gewünschte Handlungsfähigkeitszeugnis so rasch als möglich zu.
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.