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Ein Nebenwohnsitz eignet sich für Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Bubikon nicht aufgeben möchten, sich aber aus beruflichen oder anderen Gründen während der Woche in einer anderen Gemeinde aufhalten. Ein weiterer Grund wäre ein Aufenthalt in einer anderen Gemeinde zu Sonderzwecken (Aufenthalt in Alters- und Pflegezentren, Kliniken oder betreuten Wohngruppen).

Für die Anmeldung bei der Nebenwohnsitzgemeinde wird ein Aufenthaltsausweis (Heimatausweis) benötigt.

Zugehörige Objekte

Preis

CHF 30.00

Bemerkung

Der Aufenthaltsausweis kann für längstens 5 Jahre ausgestellt werden. Es ist jedoch möglich diesen anschliessend zu verlängern.

Verfahren

Bitte füllen Sie das Online-Formular vollständig aus und senden Sie es anschliessend ab. Wir senden Ihnen den gewünschten Aufenthaltsausweis so rasch als möglich zu.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.