Energieberatung bei Heizungsersatz, Gebäudesanierung und/oder Photovoltaikanlage
Möchten Sie wissen, in welchem Zustand sich Ihre Liegenschaft befindet? Oder interessieren Sie sich, wie Sie die Heizkosten senken können? Oder überlegen Sie sich die Beschaffung einer Photovoltaikanlage?
- Die Energiestadt Bubikon unterstützt Sie dabei! Eine ausgewiesene Fachperson kommt zu Ihnen nach Hause und berät Sie. Hier ist die Übersicht der einzelnen Angebote:
Beratungsangebot |
Förderbeitrag |
Restkosten Hauseigentümer/in |
Erstberatung (ca. 1.5 h vor Ort) Gebäudehülle |
Finanziert durch Kanton/Bund, subsidiär durch Gemeinde |
Gratis |
Gebäudemodernisierung GEAK Plus oder Gebäudeanalyse |
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Ein- und Zweifamilienhäuser |
CHF 1'000 Kanton |
Max. CHF 1’500 |
Mehrfamilienhäuser |
CHF 1'500 Kanton |
individuell |
PV-Anlage (Beratung/Konzept-Planung) Ein- und Zweifamilienhäuser |
CHF 500 Gemeinde |
individuell |
Im Weiteren fallen beim Heizungswechsel auf ein erneuerbares System bei einem allenfalls notwendigen Baubewilligungsverfahren keine Gebühren an.
Die Beratung bei Heizungsersatz muss durch einen der beiden nachstehend aufgeführten Berater der Gemeinde Bubikon oder durch einen andere/n Impulsberater/in erfolgen. Die Impulsberater/innen finden Sie unter www.erneuerbarheizen.ch/impulsberatung
Die Beratung für eine Gebäudemodernisierung muss ein zertifizierter GEAK-Experte durchführen www.geak.ch
Wer eine Beratung zu Photovoltaikanlagen möchte, sollte einen Solarprofi auswählen www.solarprofis.ch/die-solarprofis
Die Energieberater der Gemeinde Bubikon: |
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GEAK-Beratung, Impulsberatung, Heizungsersatz auf erneuerbare Systeme, Gebäudesanierung, Energieeffizienz | Installation von PV-Anlagen |
Martin Guyer Partner Tel. 055 240 90 47 / 076 540 74 30 E-Mail: guyerpartner@sunrise.ch |
Brunner Elektro-Engineering GmbH Tel. 055 263 17 00 E-Mail: info@brueleng.ch |
Vorgehen bei Energieberatung
- Der/die Liegenschafteneigentümer/in wählt den Berater und das Beratungsangebot aus. Anschliessend erhält er/sie vom Berater die nötigen Informationen zu den benötigten Unterlagen sowie einen Besichtigungstermin.
- Der Energieberater besichtigt die Liegenschaft vor Ort (Dauer ca. 1,5 Stunden).
- Der Energieberater nimmt den Ist-Zustand der Liegenschaft auf und schätzt das energetische Verbesserungspotenzial von Gebäudehülle und/oder Heizung ab.
- Der Energieberater gibt Empfehlungen zu energetischen Verbesserungen ab.
- Der Energieberater informiert den/die Liegenschafteneigentümer/in über das Vorgehen zum Erhalt des Förderbeitrages für die Energieberatung.
Wichtige Links:
www.energiefranken.ch/de
www.geak.ch
www.erneuerbarheizen.ch
www.energie.zh.ch
www.dasgebaeudeprogramm.ch
www.forumenergie.ch/energieberatung/verzeichnis-berater-innen
Energieförderprogramme
Bund und Kanton fördern energetische Sanierungen sowie erneuerbare Heizsysteme finanziell und oder durch Information und Beratung. Folgende Programme und Angebote können dabei genutzt werden:
Dokumente
Name | |||
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Flyer Energieberatung (PDF, 175.13 kB) | Download | 0 | Flyer Energieberatung |
Förderprogramm Energie ZH 22 (PDF, 69.55 kB) | Download | 1 | Förderprogramm Energie ZH 22 |
Förderprogramm 2022 Gesamtbroschüre (PDF, 1.98 MB) | Download | 2 | Förderprogramm 2022 Gesamtbroschüre |