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Die Förderung von erneuerbaren Energien ist ein bedeutendes, öffentliches Anliegen. In diesem Zusammenhang spielen auch Solaranlagen eine wichtige Rolle. Gemäss Art.18a des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) sind sorgfältig in Dach- oder Fassadenfläche integrierte Solaranlagen in Bau- und Landwirtschaftszonen grundsätzlich zu bewilligen.

Damit eine einheitliche Bewilligunspraxis bei den verschiedenen Instanzen entsteht und Baubewilligungen eine Hilfestellung bei der Planung von Solaranlagen haben, wurde durch die Baudirektion die unten angefügte Wegleitung erarbeitet.

Weitere Informationen von der Baudirektion Zürich finden Sie hier.

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