Aufenthalt (§ 1 lit. b MERG)
Ein Aufenthalt besteht, wenn sich eine Person zu einem bestimmten Zweck (z.B. Studium oder Arbeit) ohne Absicht des dauernden Verbleibens während mind. 3 aufeinanderfolgende Monate oder mind. 3 Monate im Jahr in Bubikon aufhält. Stimm- und Steuerdomizil bleibt die Hauptwohnsitzgemeinde.
Die persönliche Meldefrist beträgt 14 Tage. Folgende Unterlagen werden für die Anmeldung am Schalter benötigt:
- Aufenthaltsausweis (ausgestellt von der Hauptwohnsitzgemeinde)
- Identitätskarte oder Reisepass
- Mietvertrag / Wohnungsausweis / Kaufbestätigung
- Fragebogen Wochenaufenthalt (siehe unten bei Dokumente)
Die Anmeldegebühr beträgt CHF 100.00 pro Person.
in Alters- und Pflegeheime
In Ausnahmefällen können Eintritte in Alters- und Pflegeheime zu einem melderechtlichen Aufenthalt führen. Beispielsweise wenn es sich um einen vorübergehenden Sonderzweck (Genesung, Probe) ohne Absicht des dauernden Verbleibs handelt. Die Voraussetzungen des Aufenthalts werden periodisch überprüft.
Weitere Informationen diesbezüglich finden Sie hier.
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Fragebogen Wochenaufenthalt (PDF, 278.87 kB) | Download | 0 | Fragebogen Wochenaufenthalt |
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 055 253 33 30 | ewd@bubikon.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Abteilung Gesellschaft | 055 253 33 30 | gesellschaft@bubikon.ch |
Name | Download |
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