Haben Sie etwas verloren?
Sie können den Verlust eines Gegenstandes persönlich am Schalter, telefonisch oder per E-Mail den Einwohnerdiensten melden. Wir helfen Ihnen sehr gerne weiter.
Beschreiben Sie den Verlustgegenstand so genau wie möglich (Farbe, Material, Marke, Grösse etc.). Bei verlorenen Schlüsseln ist es hilfreich, wenn Sie die Marke (z.B. KABA, Keso) oder eingravierte Nummern melden und einen allfälligen Schlüsselanhänger beschreiben.
Hinweis: Zuständig für die Aufbewahrung eines Fundgegenstandes ist immer das Fundbüro der Gemeinde, in welcher der Gegenstand verloren oder gefunden wurde.
Haben Sie etwas gefunden?
Wenn der Wert eines Fundgegenstandes den Wert von CHF 10.00 offenbar übersteigt, sind Sie gesetzlich verpflichtet den Gegenstand abzugeben. Gegenstände, die auf öffentlichem Boden gefunden werden, können gleich am Schalter der Einwohnerdienste abgegeben werden. Bei allfälligen Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 055 253 33 30 | ewd@bubikon.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Abteilung Gesellschaft | 055 253 33 30 | gesellschaft@bubikon.ch |
Name | Beschreibung |
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