Beschlussnummer GRB 2025-36, Beschlussdatum 26. März 2025
Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Hinwil wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden.
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. In Stimmrechtssachen werden Verfahrenskosten nur erhoben, wenn das Rechtsmittel offensichtlich aussichtslos ist.
Der entsprechende Gemeinderatsbeschluss vom 26. März 2025 liegt während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung, Abteilung Präsidiales und Kultur, Rutschbergstrasse 18, 8608 Bubikon, zu den ordentlichen Schalteröffnungszeiten zur Einsicht auf. Er kann überdies auf der Webseite der Gemeinde heruntergeladen werden.
Bubikon, 28. März 2025 Der Gemeinderat
Zugehörige Objekte
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GRB-2025-36-Gemeindeammann- und Betreibungsamt - Anschlussvertrag mit Gemeinde Rüti ZH - Zustimmung zum Anschlussvertrag (PDF, 498.26 kB) | Download | 0 | GRB-2025-36-Gemeindeammann- und Betreibungsamt - Anschlussvertrag mit Gemeinde Rüti ZH - Zustimmung zum Anschlussvertrag |