Dauernde Verkehrsanordnung
Betrifft: Wolfhausen (Bubikon), Strangenholzstrasse
Verkehrsanordnung:
Auf Antrag der Gemeinde Bubikon hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt:
Signalisation eines Fahrverbots, ausgenommen Zubringerdienst.
Auf der Strangenholzstrasse wird der Verkehr für Motorwagen und Motorräder verboten. Der Zubringerdienst bleibt gestattet.
Verfügende Stelle:
Kantonspolizei Zürich – Verkehrspolizei-Spezialabteilung
Rechtliche Hinweise:
Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Ergänzende rechtliche Hinweise:
Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 22. April 2025
Kontaktstelle:
Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich
Publizierende Stelle(n):
Gemeinde Bubikon
Zugehörige Objekte
Name | |||
---|---|---|---|
Plan Fahrverbot Strangenholzstrasse (PDF, 109.32 kB) | Download | 0 | Plan Fahrverbot Strangenholzstrasse |