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14. Februar 2025

Auflage: Knotenumbau Hösli-/Sennweidstrasse, 8608 Bubikon

Betrifft: 8608 Bubikon

Bauprojektbeschrieb:
Mit dem Projekt soll ein Links Abbiegeverbot in die Höslistrasse und ein Rechtsabbiegeverbot aus der Höslistrasse erwirkt werden. Für die Umsetzung eines solchen Verbotes sind bauliche Massnahmen nötig, welche das jeweilige Abbiegen für den motorisierten Verkehr verunmöglichen. Um die Langsamverkehrsbeziehung aufrecht erhalten zu können, soll der Radverkehr weiterhin abbiegen können. Das Niveau des Knoten Hösli-/Sennweidstrasse soll mit einem Vertikalversatz (Rampen) erhöht und die Einmündung der Höslistrasse als Trottoirüberfahrt ausgestaltet werden. In der Sennweidstrasse werden die heutigen Vertikalversätze (Kissen) im Knotenbereich zurückgebaut. Zu den baulichen Massnahmen soll auch die Signalisation auf die Verkehrsbeziehung des Knotens mittels Abbiegeverboten angepasst werden.

Verkehrsführung während der Bauphase:
Die Bauetappierung (Bauphasen) müssen mit dem Ausführungsprojekt noch definiert werden. Die baulichen Massnahmen können infolge der heutigen Verkehrsführung und Platzverhältnisse erst nach der Erstellung des Kreisels in der Dürntner- /Höslistrasse ausgeführt werden. Damit ist die Zugänglichkeit der Anlieger in die Höslistrasse weiterhin gewährleistet. ln Abhängigkeit der Bauphasen ist mit ca. 2 Monaten Bauzeit zu rechnen.

Öffentliche Planauflage (§ 16 StrG):
Das Projekt liegt vom Freitag, 14. Februar 2025 bis Montag, 17. März 2025 während 30 Tagen bei der Gemeinde Bubikon, Abteilung Tiefbau und Werke, Rutschbergstrasse 18, 8608 Bubikon während der Büroöffnungszeiten zur Einsicht auf. Gleichzeitig können die Projektunterlagen zu Informationszwecken und ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit digital auf der Gemeinde Homepage www.bubikon.ch eingesehen werden. Die Publikation erscheint ebenfalls auch im Amtsblatt des Kantons Zürich vom Freitag, 14. Februar 2025.

Die Hauptmerkmale des Knotenprojekts sind, soweit als möglich, vor Ort markiert.

Rechtliche Hinweise:
Gegen das Projekt kann innerhalb der Auflagefrist schriftlich per Briefpost beim Statthalteramt Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil, Einsprache erhoben werden. Mit der Einsprache können alle Mängel des Projektes geltend gemacht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und so weit als möglich beizulegen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG, LS 175.2). Das Verfahren ist für die unterliegende Partei in der Regel kostenpflichtig (§ 13 Abs. 2 VRG). Einsprachen gegen die Enteignung sowie Begehren um Durchführung von Anpassungsarbeiten sind von den direkten Betroffenen ebenfalls innerhalb der Auflagefrist bei der Kontaktstelle einzureichen
(§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG).

Frist: 30 Tage

Ablauf der Frist: 17. März 2025

Kontaktstelle:
Statthalteramt Hinwil
Untere Bahnhofstrasse 25a
8340 Hinwil

Zugehörige Objekte

Name
7274-Z-Knotenumbau Höslistrasse-Sennweidstrasse_Technischer Bericht (PDF, 1.19 MB) Download 0 7274-Z-Knotenumbau Höslistrasse-Sennweidstrasse_Technischer Bericht
7274-Z-02_10 Signalisations- und Markierungsplan 1:200 (PDF, 263.91 kB) Download 1 7274-Z-02_10 Signalisations- und Markierungsplan 1:200
7274-Z-02_06 Normalprofil 1:50 (PDF, 172.07 kB) Download 2 7274-Z-02_06 Normalprofil 1:50
7274-Z-02_05 Längenprofil 1:200/50 (PDF, 159.58 kB) Download 3 7274-Z-02_05 Längenprofil 1:200/50
7274-Z-02_04 Situation 1:200 (PDF, 242.32 kB) Download 4 7274-Z-02_04 Situation 1:200
7274-Z Schleppkurven 1:200 (PDF, 1.41 MB) Download 5 7274-Z Schleppkurven 1:200