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14. Februar 2025

Baugesuch Nr. 2025-005

Brändli Rudolf, Schürwisstrasse 3, 8608 Bubikon
Erstellung Luftwasser-Wärmepumpe südöstlich des Gebäudes Vers.-Nr. 591 (Inv. Nr. 238) auf dem Grundstück Kat.-Nr. 4084, Schürwisstrasse 3, 8608 Bubikon (Zone: Landwirtschaftszone kantonal LK)

Interessenwahrung
Begehren um die Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Aus­schreibung bei der Baubehörde schriftlich zu stellen. Elektronische Zuschriften (E-Mails) erfüllen die Anforderungen der Schriftlichkeit in der Regel nicht. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheids (§§ 314 – 316 PBG). Die Zustellung des baurechtlichen Entscheids erfolgt gegen Verrechnung einer Gebühr von CHF 60.00.

Planauflage 20 Tage vom 14. Februar bis 6. März 2025