Ein Nebenwohnsitz eignet sich für Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Bubikon nicht aufgeben möchten, sich aber aus beruflichen oder anderen Gründen während der Woche in einer anderen Gemeinde aufhalten. Ein weiterer Grund wäre ein Aufenthalt in einer anderen Gemeinde zu Sonderzwecken (Aufenthalt in Alters- und Pflegezentren, Kliniken oder betreuten Wohngruppen).
Für die Anmeldung bei der Nebenwohnsitzgemeinde wird ein Aufenthaltsausweis (Heimatausweis) benötigt.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 055 253 33 30 | ewd@bubikon.ch |
Preis
CHF 30.00Bemerkung
Der Aufenthaltsausweis kann für längstens 5 Jahre ausgestellt werden. Es ist jedoch möglich diesen anschliessend zu verlängern.
Verfahren
Bitte füllen Sie das Online-Formular vollständig aus und senden Sie es anschliessend ab. Wir senden Ihnen den gewünschten Aufenthaltsausweis so rasch als möglich zu.
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.