Als erstes gilt es herauszufinden, welches Verfahren für Sie das richtige ist.
Das ordentliche Einbürgerungsverfahren ist das normale Verfahren, das für alle Personen gilt, die seit mindestens 10 Jahren in der Schweiz wohnen, eine C-Bewilligung besitzen und ihren Wohnsitz seit mindestens 2 Jahren in der Gemeinde haben.
Das erleichterte Verfahren ist für Personen, die besondere Voraussetzungen erfüllen. Zum Beispiel Personen, die mit einer Schweizerin oder mit einem Schweizer verheiratet sind.
Die ordentliche Einbürgerung gilt für folgende Personen:
- Ausländerinnen oder Ausländer, die nicht mit einem Schweizer oder einer Schweizerin verheiratet sind.
- Ausländerinnen oder Ausländer, die mit einem Schweizer oder einer Schweizerin in einer eingetragenen Partnerschaft leben.
- minderjährige oder volljährige Kinder von Eltern, die nicht das Schweizer Bürgerrecht haben
- ausländische Familien
Die eEinbürgerung auf ZHservices steht ab sofort allen Bewerbenden aus dem ganzen Kanton Zürich zur Verfügung. Für die Bewerbenden gilt das Prinzip "digital first": Wer sich einbürgern lassen möchte, soll das Gesuch elektronisch einreichen.
Weitere Informationen zum Einbürgerungsverfahren finden Sie auf der Homepage des Gemeindeamtes des Kantons Zürich, Abteilung Einbürgerungen.
Die erleichterte Einbürgerung gilt für folgende Personen:
- Ausländerinnen oder Ausländer, die mit einem Schweizer oder einer Schweizerin verheiratet sind. Der Schweizer Ehemann oder die Schweizer Ehefrau muss bereits vor der Heirat Schweizer oder Schweizerin gewesen sein.
- staatenlose Kinder
- Kinder unter 22 Jahren eines eingebürgerten Elternteils
- Personen der dritten Ausländergenration
Hinweis: Personen, die in eingetragener Partnerschaft leben, können sich nicht im erleichterten Verfahren einbürgern lassen. Sie müssen das ordentliche Einbürgerungsverfahren durchlaufen.
Für die Durchführung des erleichterten Einbürgerungsverfahrens sowie den Entscheid ist das Staatssekretariat für Migration (SEM) zuständig.
Das Gesuchformular erhalten Sie am Schalter der Abteilung Präsidiales und Kultur der Gemeinde Bubikon (Postzustellung möglich) oder unter Angabe Ihrer genauen Postadresse direkt beim Staatssekretariat für Migration (SEM). Beim SEM ist das Gesuch per E-Mail zu bestellen (ch@sem.admin.ch).
Senden Sie das vollständig ausgefüllte Gesuchsformular inkl. Beilagen direkt dem Staatssekretariat für Migration (SEM) zur ersten Prüfung an folgende Adresse:
Staatssekretariat für Migration SEM
Einbürgerung erleichtertes Verfahren
CH-3003 Bern
Gerne beraten wir Sie auch persönlich am Schalter der Abteilung Präsidiales und Kultur, 1. OG, Gemeindehaus.
Einbürgerung von Schweizer Bürgern in Bubikon
Die Voraussetzungen für die Aufnahme in das Bürgerrecht der Gemeinde Bubikon findet man unter diesem Link.
Die Gebühr für die Erteilung des Gemeindebürgerrechts der Gemeinde Bubikon beträgt CHF 100.00.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Präsidiales | 055 253 33 60 | kanzlei@bubikon.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Abteilung Präsidiales und Kultur | 055 253 33 60 | gemeinde@bubikon.ch |
Name | Beschreibung |
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