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Alle Gemeinden müssen einen Finanz- und Aufgabenplan erstellen. Die Erstellung erfolgt zeitglich mit dem Budget. Der Finanz- und Aufgabenplan beinhaltet was folgt:

  • finanz- und wirtschaftpolitische Eckdaten
  • Investitionsplanung
  • Planerfolgsrechnung Planbilanz
  • Plangeldflussrechnung

Dieser Plan dient zur mittefristigen Planung und Steuerung der Finanzen und Aufgaben über mindestens die nächsten vier Jahre. Der Finanz- und Aufgabenplan ist durch den Gemeinderat zu beschliessen und der Budget-Gemeindeversammlung zur Kenntnisnahme vorzulegen.

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