Der Gemeinderat Bubikon hat mit Beschluss vom 27. März 2024 die Einzelinitiative von Judith Bucher betreffend "Verbesserung der Sicherheit von Fussgängern und den anderen ungeschützten Strassenbenutzern auf der Strangenholzstrasse" nach formeller und materieller Prüfung für gültig erklärt.
Mit Schreiben vom 8. Juli 2024 hat die Initiantin, Judith Bucher, die Einzelinitiative zurückgezogen. Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 7. August 2024 vom Rückzug formell Kenntnis genommen.
Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. In Stimmrechtssachen werden Verfahrenskosten nur erhoben, wenn das Rechtsmittel offensichtlich aussichtslos ist.
Zugehörige Objekte
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J. Bucher - Rückzug der Initiative (PDF, 220.65 kB) | Download | 0 | J. Bucher - Rückzug der Initiative |