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19. Juli 2024

Genehmigung Teilrevision Gebührentarif

Gestützt auf die Gebührenverordnung der Gemeinde Bubikon vom 17. September 2020 hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 10. Juli 2024 die Änderungen im Gebührentarif beschlossen und vorbehältlich der Rechtskraft auf den 1. September 2024 in Kraft gesetzt. Folgende Anpassungen wurde gemacht:

Gebühren des Sozialamtes, Bau, Gesellschaft (Egelsee, Kadaverentsorgung Verschiebung ins Abfallwesen, Einwohnerdienst (bessere Übersichtlichkeit), Bestattungskosten (Differenzierung Einheimische/Auswärtige), Hundewesen (bessere Übersichtlichkeit), Chilbi / Markt (Anpassung Stromkosten und Standmieten), Infotafeln (sind neu in den Gebührentarif überführt worden)), Einbürgerung (Anpassung an die geänderten gesetzlichen Grundlagen), Feuerwehr (bessere Übersichtlichkeit), Bildung (Wegfall von 13.4 Schulbetreuung, da neu im Elternbeitragsreglement geregelt)

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Hinwil, Bahnhofstrasse 25A, 8340 Hinwil, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag sowie dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.

Der Beschluss sowie der Gebührentarif liegen, während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung (Abteilung Präsidiales und Kultur) während den Öffnungszeiten zur Einsicht auf, oder können von der Webseite der Gemeinde heruntergeladen werden.

Gemeinderat Bubikon

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2024-098 Gebührenverordnung und Gebührentarif - Anpassungen und Verabschiedung Gebührentarif 2024 (PDF, 174.5 kB) Download 0 2024-098 Gebührenverordnung und Gebührentarif - Anpassungen und Verabschiedung Gebührentarif 2024
Gebührentarif Bubikon 2024 ab 1. September 2024 (PDF, 384.24 kB) Download 1 Gebührentarif Bubikon 2024 ab 1. September 2024