Kopfzeile

Inhalt

19. Juli 2024

Schutzanordnung / Schutzvertrag nach § 205 lit. d Planungs- und Baugesetz (PBG), Unterschutzstellung Wohnhaus Rütistrasse 53, Gebäude Vers.-Nr. 1314 (Inventar-Nr. 428), Grundstück Kat.-Nr. 4767; Genehmigung verwaltungsrechtlicher Vertrag

1. Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 26. Juni 2024 beschlossen, das Wohnhaus an der Rütistrasse 53, Gebäude Vers.-Nr. 1314 (Inventar-Nr. 428) auf dem Grundstück Kat.-Nr. 4767 gestützt auf § 203 Abs. 1 lit. c und § 205 ff Planungs- und Baugesetz (PBG) mittels verwaltungsrechtlichen Vertrages unter Schutz zu stellen. Der entsprechende Schutzvertrag wurde genehmigt. Der Schutzumfang, die zulässigen Eingriffe und die weiteren Pflichten der Eigentümerschaften ergeben sich aus dem verwaltungsrechtlichen Vertrag.

2. Der Beschluss des Gemeinderats sowie die Akten liegen während der Rekursfrist bei der Abteilung Hochbau und Planung, Rutschbergstrasse 18, 8608 Bubikon, öffentlich zur Einsichtnahme auf und können während den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden.

3. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Der Gemeinderat