Die jährliche Hundeabgabe beträgt in Bubikon CHF 180.00. Erreicht Ihr Hund das Alter von 3 Monaten nach dem 30. Juni beträgt die Abgabe noch CHF 90.00.
Von der Hundeabgabe befreit sind Halterinnen und Halter gemäss §25 HuG. Das sind unter anderem auch Halterinnen/Halter, welche die Abgabe bereits in einer anderen Gemeinde bezahlt haben.
Stirbt Ihr Hund vor dem 30. Juni und es wird kein Ersatzhund angeschafft, wird Ihnen die Hälfte der bezahlten Hundeabgabe zurückerstattet. Für einen Ersatzhund muss keine Abgabe bezahlt werden, vorausgesetzt er wird im selben Jahr angeschafft.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Hundewesen | 055 253 33 30 | ewd@bubikon.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Abteilung Gesellschaft | 055 253 33 30 | gesellschaft@bubikon.ch |