Kopfzeile

Inhalt

Lebensbescheinigung können für Schweizer sowie für ausländische Staatsangehörige durch die Einwohnerdienste erstellt werden. Oft wird die Bescheinigung von ausländischen Rentenbezugsberechtigten für Pensionskassen, Sozialversicherungen usw. benötigt.

Eine Lebensbescheinigung kann nur ausgestellt werden, wenn die Person:

  • persönlich am Schalter der Einwohnerdienste erscheint.
  • eine gültige ID oder einen gültigen Reisepass vorweist.


Bei schriftlich verlangten Lebensbescheinigungen ohne persönliche Vorsprache der Person (z.B. Versicherungen), bescheinigen die Einwohnerdienste lediglich, dass die Person im Einwohnerregister registriert und angemeldet ist.

Lebensbestätigung auf offiziellen Formularen sind kostenlos.

Wird eine Bestätigung aus dem Einwohnerregister verlangt, kostet diese CHF 30.00.

Zugehörige Objekte