Verlängerung (B-/ C- Bewilligungen):
Sie erhalten ein Verlängerungdformular (ca. 2 Monate vor Ablauf der Bewilligung) zugeschickt. Bitte füllen Sie dieses aus und unterschreiben es auf der Rückseite.
Falls Sie kein solches Formular erhalten haben, kommen Sie bitte bis spätestens 2 Wochen vor Ablauf der Bewilligung bei uns am Schalter vorbei. Gerne können Sie uns auch telefonisch kontaktieren.
Zudem benötigen wir folgenden Unterlagen:
- gültige Identitätskarte / gültiger Reisepass
- den bisherigen Ausländerausweis
- allenfalls eine Arbeitsbestätigung
Verlängerung (L-/ F-Bewilligungen):
Es werden keine Verlängerungensgesuche automatisch verschickt. Bitte kommen Sie bis spätestens 2 Wochen vor Ablauf der Bewilligung bei uns am Schalter vorbei.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- gültige Identitätskarte / gültiger Reisepass
- den bisherigen Ausländerausweis
- allenfalls eine Arbeitsbestätigung
Umwandlung B- in C-Bewilligung:
Grundsätzlich kann die Niederlassungsbewilligung (C-Bewilligung) beantragt werden, wenn Sie sich insgesamt mindestens zehn Jahren mit einer Kurzaufenthalts- oder Aufenthaltsbewilligung (L- oder B- Bewilligung) in der Schweiz aufhielten oder während den letzten fünf Jahren ununterbrochen im Besitz einer Aufenthaltsbewilligung (B-Bewilligung) waren.
Bei erfolgreicher Integration oder wenn wichtige Gründe vorliegen, kann die Niederlassungsbewilligung (C-Bewilligung) nach fünf Jahren beantragt werden.
Angehörige folgender EU/EFTA-Staaten haben einen Anspruch auf Erteilung der Niederlassungsbewilligung (C-Bewilligung) nach einem ordnungsgemässen und ununterbrochenen Aufenthalt von fünf Jahren: Belgien, Deutschland, Dänemark, Frankreich, Fürstentum Liechtenstein, Griechenland, Italien, Niederlande, Österreich, Portugal und Spanien.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- aktueller Betreibungsregisterauszug
- Sozialhilfebestätigung der letzten 3 Jahre
- aktuelle Arbeitsbestätigung
- Identitätskarte / Reisepass
- den bisherigen Ausländerausweis
Weitere Informationen zur Niederlassungsbewilligung (C-Bewilligung) erhalten Sie hier.
Allgemeine Informationen über Ausweise und Bewilligungen finden Sie hier.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Einwohnerdienste | 055 253 33 30 | ewd@bubikon.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Abteilung Gesellschaft | 055 253 33 30 | gesellschaft@bubikon.ch |
Name | Beschreibung |
---|