Quellensteuerpflichtig sind Personen, die in Bubikon wohnen und weder das Schweizer Bürgerrecht noch die Niederlassungsbewilligung C haben und nicht mit einer Person verheiratet sind, die das Schweizer Bürgerrecht oder die Niederlassungsbewilligung C besitzt.
Informationen und Formulare finden Sie auf der Website des Kantonalen Steueramtes Zürich.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Steuern | 055 253 33 10 | steuern@bubikon.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Abteilung Finanzen und Steuern | 055 253 33 20 | finanzen@bubikon.ch |