Ausnahmebewilligung Feuerwerk – Hinfälligkeit
Mit Beschluss vom 13. November 2024 hat der Gemeinderat Domenico und Rita Miggiano, Wolfhauserstrasse 2, Bubikon, eine Ausnahmebewilligung für das Abbrennen eines Feuerwerkes am 31. Dezember 2024 erteilt.
Mit E-Mail vom 26. November 2024 teilt Fam. Miggiano mit, dass sie auf das Feuerwerk am kommenden Silvester verzichten.
Die gemeinderätliche Ausnahmebewilligung (GRB Nr. 2024-149) vom 13. November 2024 ist damit hinfällig.
Bubikon, 27. November 2024 Der Gemeinderat