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12. Juli 2024

Amtliche Publikation vom Freitag, 12. Juli 2024

Anordnung kommunaler Urnengang auf den 22. September 2024 - Änderung der Rechtsform der Gruppenwasserversorgung Zürcher Oberland in eine Aktiengesellschaft

Am Sonntag, den 22. September 2024 findet die Urnenabstimmung über die Interkommunale Vereinbarung (IKV) betreffend Änderung der Rechtsform der Gruppenwasserversorgung Zürcher Oberland in eine Aktiengesellschaft statt.

Alles Wissenswerte über die persönliche Stimmabgabe, die Stellvertretung und die briefliche Stimmabgabe finden Sie auf dem Stimmrechtsausweis. Den Stimmunterlagen wird ein Beleuchtender Bericht beigelegt.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil, erhoben werden.

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Die wahlleitende Behörde
Gemeinderat Bubikon