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12. April 2024

Entlassung aus dem Inventar der kommunalen kunst- und kulturhistorischen Objekte, Gebäude Vers.-Nr. 1686 (Inventar-Nr. 137) auf dem Grundstück Kat.-Nr. 3776, Geissbergstrasse 88, 8633 Wolfhausen

1. Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 6. März 2024 beschlossen, die Liegenschaft an der Geissbergstrasse 88 aus dem kommunalen Inventar der kunst- und kulturhistorischen Objekte zu entlassen. Das Gebäude Vers.-Nr. 1686 (Inventar-Nr. 137) besitzt keine wesentlichen Eigenschaften, welche es als schutzwürdiges Objekt nach den hohen Kriterien von § 203 lit. c Planungs- und Baugesetz (PBG) erscheinen lassen. Auf die Anordnung von Schutzmassnahmen im Sinne von § 205 PBG wird verzichtet und das Gebäude Vers.-Nr. 1686 aus dem kommunalen Inventar entlassen.

2. Der Beschluss des Gemeinderats sowie die Akten liegen während der Rekursfrist bei der Abteilung Hochbau und Planung, Rutschbergstrasse 18, 8608 Bubikon, öffentlich zur Einsichtnahme auf und können während den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden.

3. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Der Gemeinderat