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22. März 2024

Amtliche Publikation der Ergebnisse der Gemeindeversammlung
vom 20. März 2024

Die Stimmberechtigten der politischen Gemeinde Bubikon haben an der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 20. März 2024 folgenden Beschluss gefasst:

  1. Genehmigung zum Erwerb der Liegenschaft Mittlistbergweg 5 (ehemaliges Egli Haus) zum Preis von CHF 1'500'000 von der Bertschinger Immobilien AG. Mit einem Vorkaufsrecht der Bertschinger Immobilien AG, sollte sich zu einem späteren Zeitpunkt erweisen, dass das Grundstück nicht mehr eine strategische Reserve bildet.
    Antrag genehmigt.

Rechtsmittel

Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann innert 5 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet wegen Verletzung der politischen Rechte Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden. Wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften der Gemeindeversammlung kann der Rekurs in Stimmrechtssachen nur dann erhoben werden, wenn die Verletzung bereits in der Gemeindeversammlung gerügt wurde.

Im Übrigen kann gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung innert 30 Tagen Rekurs gemäss § 19 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz erhoben werden. Zum Rekurs ist berechtigt, wer durch die Beschlüsse der Gemeindeversammlung berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung hat. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen.

Die Rekurse sind schriftlich an den Bezirksrat Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil, zu richten. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.

Das Protokoll der Gemeindeversammlung wird vom Gemeinderat anlässlich seiner nächsten Sitzung abgenommen und anschliessend auf der Webseite der Gemeinde publiziert. Gegen Voranmeldung kann es auf der Gemeindeverwaltung (Abteilung Präsidiales und Kultur) eingesehen werden.

Bubikon, 22. März 2024                                                            Gemeinderat Bubikon